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Übung ergebnisunabhängiger Jahresbonuszahlungen Vertragliche EGT-Beteiligung nur bei zusätzlichem Erfolg? - OGH 28.11.2007, 9 ObA 153/07a

23. LfgMärz 2008

11.6.1.Nr.9

§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 16 Abs. 1 AngG

1. Die Gewährung jährlich gleicher Bonuszahlungen (lediglich einmal sogar eines höheren Betrages) während der letzten Jahre ohne Zusatzabrede in fixer, das heißt vom Geschäftsergebnis unabhängiger Höhe begründet einen Anspruch auf diese Zahlung als auch künftigen Entgeltbestandteil.

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