11.6.1.Nr.3
§ 879 ABGB
§ 1157 ABGB
1. Bei Provisionen oder Erfolgsprämien stellen Vereinbarungen, durch welche eine Kündigung den Anspruch auf bereits verdientes Entgelt vernichtet, eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen dar, die zur Sittenwidrigkeit dieses Ausschlusses führt.

