11.6.1.Nr.1
§ 8 Abs. 1 und 2 PatG
1. Die Einrechnung eines überhöhten Entgelts iSd § 8 Abs. 2 PatG auf eine Vergütung für Diensterfindungen nach Abs. 1 leg cit hat zur zwingenden Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer ausdrücklich zur Erfindertätigkeit angestellt war.

