11.5.1.Nr.20
§ 10 Abs. 3 AngG
§ 11 Abs. 3 AngG
1. Wurde im Dienstvertrag das Entstehen des Provisionsanspruchs des Dienstnehmers für ein von ihm vermitteltes Verkaufsgeschäft vom Zahlungseingang des Kunden abhängig gemacht, entspricht diese Regelung im Wesentlichen § 10 Abs. 3 AngG.

