11.5.1.Nr.21
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 10 Abs. 3 u. 4 AngG
§ 16 AngG
1. Eine „Bestandskundenpflege-Provision“ honoriert nicht den Geschäftsabschluss, sondern „die permanente Sicherstellung der Zufriedenheit des gewonnenen Kunden“ - hier zumindest durch telefonische Kontaktaufnahme alle sechs Monate im Rahmen des aufrechten Arbeitsverhältnisses.

