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Buchauszug? Kollektivvertragliche Folgeprovisionen? - OGH 25.6.2021, 8 ObA 31/21y

64. LfgOktober 2021

11.5.1.Nr.17

§ 11 Abs. 3 AngG
§ 879 ABGB
Art. XLII EGZPO
§ 6 KVA (Angestellte Versicherungsunternehmen Außendienst)

1. Bei der in der Versicherungsbranche üblichen „Folgeprovision“ handelt es sich dem Wesen nach um eine Vermittlungsprovision, die durch mehr als einmalige Erfolgsvergütung vorgenommen wird.

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