11.5.1.Nr.7
§ 6 Abs. 1, 2 und 4 KVA
1. Die Auffassung, die KollV-Parteien hätten bei § 6 KVA beabsichtigt, die in Abs. 4 vorgesehene Prämienreduktion ausschließlich bei Wechsel von einem zum anderen Arbeitgeber eintreten zu lassen, findet im Wortlaut keine Stütze.

