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Grenzen von Buchauszügen - OGH 8.9.2005, 8 ObA 57/05y

17. LfgFebruar 2006

11.5.1.Nr.6

§ 10 Abs. 5 AngG

1. Die Funktion des Buchauszuges als teilweise Abschrift aus den Geschäftsbüchern des Arbeitgebers soll dem Provisionsberechtigten nur die Einzelkontrolle hinsichtlich der „provisionspflichtigen“ Geschäfte ermöglichen.

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