11.4.2.Nr.4
§ 5 Abs. 2 GAngG
§ 22 GAngG
§ 29 Abs. 1 GAngG
§ 31 Abs. 1 GAngG
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Gutsangestellten-KollV
§ 31 Abs. 2 LAG
1. Naturalbezüge sind bei der Abfertigung mit ihrem tatsächlichen Wert zu berücksichtigen.
11.4.2.Nr.4
§ 5 Abs. 2 GAngG
§ 22 GAngG
§ 29 Abs. 1 GAngG
§ 31 Abs. 1 GAngG
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Gutsangestellten-KollV
§ 31 Abs. 2 LAG
1. Naturalbezüge sind bei der Abfertigung mit ihrem tatsächlichen Wert zu berücksichtigen.
