11.4.1.Nr.6
§ 914 ABGB
§ 1151 ABGB
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 2 Z 2 MRG
§ 560 Abs. 1 ZPO
1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat in der Regel auch die Lösung des Dienstwohnungsvertrags zur Folge, sofern zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Bestandverhältnis ein unlöslicher Zusammenhang besteht.

