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Anspruchsverlust infolge Entlassung - OGH 28.2.2008, 8 ObA 75/07y

24. LfgJuni 2008

11.3.3.Nr.5

Art. XII Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe
§ 1431 ABGB

1. Nach dem Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe beziehen sich die am 1.6. bzw. am 1.12. fällig werdenden Sonderzahlungsansprüche auf das jeweilige Kalenderjahr.

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