11.3.3.Nr.4
Gehaltsordnung KollV Handelsangestellte
§ 25 KO
1. Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein anteiliger Überbezug von Sonderzahlungen stets rückverrechnet werden, wenn sich im anzuwendenden Kollektivvertrag keine Rückverrechnungsregelung findet.

