11.3.3.Nr.6
Pkt. XVII Arbeiter-KollV Metallgewerbe
§ 46 Abs. 1 Z 3 KO
1. Das 13. und 14. Monatsgehalt sind in Österreich so üblich geworden, dass sie ein fixer Bestandteil der Lohnpolitik sind und der ursprüngliche Anlass (Weihnachten bzw. Urlaubsbeginn) im Lauf der Zeit und der Entwicklung des Arbeitsrechts an Bedeutung zurückgetreten ist.

