11.3.2.Nr.15
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 26 Abs. 1, 4 SWÖ-KollV
1. Nach § 26 Abs. 4 S 1 KV gebührt „den während des Jahres ein- oder austretenden Arbeiternehmerinnen/Lehrlingen im Kalenderjahr der aliquote Teil“ der Sonderzahlungen.
11.3.2.Nr.15
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 26 Abs. 1, 4 SWÖ-KollV
1. Nach § 26 Abs. 4 S 1 KV gebührt „den während des Jahres ein- oder austretenden Arbeiternehmerinnen/Lehrlingen im Kalenderjahr der aliquote Teil“ der Sonderzahlungen.
