11.3.2.Nr.14
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Abschnitt 9 Pkte. 3, 5, 6 KV Arb EEI
1. Wurde ein Arbeiter vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses für einen Termin danach gekündigt, gebührt ihm nach KollV ArbEEI der Urlaubszuschuss zur Gänze und nicht aliquot.
11.3.2.Nr.14
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Abschnitt 9 Pkte. 3, 5, 6 KV Arb EEI
1. Wurde ein Arbeiter vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses für einen Termin danach gekündigt, gebührt ihm nach KollV ArbEEI der Urlaubszuschuss zur Gänze und nicht aliquot.
