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Höhe bei Fälligkeit? Bereits für später vereinbarte einvernehmliche Auflösung - OGH 30.1.2018, 9 ObA 141/17a

54. LfgJuni 2018

11.3.2.Nr.13

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 15 Abschnitt A Abs. 2, 4, 6, 7 und 9 Arbeiter-KollV Nahrungs- und Genussmittelindustrie

1. Im Falle einer einvernehmlichen Auflösung vor dem innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer festgelegten Auszahlungszeitpunkt hat der Arbeitnehmer Anspruch (nur) auf den aliquoten, also entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit im Kalenderjahr berechneten Anteil des Urlaubszuschusses, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst nach diesem Auszahlungszeitpunkt endet. Dies aus folgenden Gründen:

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