11.3.2.Nr.13
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 15 Abschnitt A Abs. 2, 4, 6, 7 und 9 Arbeiter-KollV Nahrungs- und Genussmittelindustrie
1. Im Falle einer einvernehmlichen Auflösung vor dem innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer festgelegten Auszahlungszeitpunkt hat der Arbeitnehmer Anspruch (nur) auf den aliquoten, also entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit im Kalenderjahr berechneten Anteil des Urlaubszuschusses, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst nach diesem Auszahlungszeitpunkt endet. Dies aus folgenden Gründen:

