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Anspruchsverlust auch für abgelaufene Kalenderjahre? - OGH 10.4.2008, 9 ObA 140/07i

24. LfgJuni 2008

11.3.2.Nr.5

Pkt. 14 Arbeiter-KollV Hotellerie und Gastronomie

1. Punkt 14 lit. g) des Gastronomie-Kollektivvertrags, wonach die Jahresremuneration bei gerechtfertigter Entlassung oder ungerechtfertigtem Austritt entfällt, bezieht sich unzweifelhaft nur auf das jeweilige Kalenderjahr.

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