11.3.2.Nr.3
§ 16 Abs. 1 AngG
§ 3 Abs. 8 KollV Versicherungen Außendienst
1. § 16 AngG setzt einen Anspruch auf Remuneration voraus, legt ihn aber selbst nicht fest.
11.3.2.Nr.3
§ 16 Abs. 1 AngG
§ 3 Abs. 8 KollV Versicherungen Außendienst
1. § 16 AngG setzt einen Anspruch auf Remuneration voraus, legt ihn aber selbst nicht fest.
