11.3.2.Nr.2
§ 16 AngG
§ 97 Abs. 1 Z 15 ArbVG
1. Nach gesicherter RSpr kann § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird.

