11.3.1.Nr.12
§ 16 Abs. 2 AngG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 19d Abs. 5 AZG
§ 15j Abs. 7 MSchG
§ 11 Abs. 2 AVRAG
§ 13 KollV Angestellte Metallgewerbe
1. Sieht der Kollektivvertrag keine bestimmte Regelung für den Fall vor, dass es innerhalb des Kalenderjahres im aufrechten Arbeitsverhältnis zur Änderung des Beschäftigungsausmaßes kommt, ist die Höhe der Sonderzahlungen durch eine zeitliche Mischberechnung zu ermitteln.

