11.3.1.Nr.7
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 9 Abs. 2 Arbeiter-KollV
§ 10 Abs. 2 Arbeiter-KollV
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1. Zuschläge für Sonntagsarbeit sind in die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen nicht einzubeziehen.
11.3.1.Nr.7
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 9 Abs. 2 Arbeiter-KollV
§ 10 Abs. 2 Arbeiter-KollV
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1. Zuschläge für Sonntagsarbeit sind in die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen nicht einzubeziehen.
