11.3.1.Nr.6
Pkte. B, C Gehaltsordnung KollV Handelsangestellte
§ 49 Abs. 2 ASVG
1. Umsatzabhängige Provisionen erhöhen bei Handelsangestellten, die weder Reisende noch Platzvertreter sind, die Sonderzahlungen nicht.
11.3.1.Nr.6
Pkte. B, C Gehaltsordnung KollV Handelsangestellte
§ 49 Abs. 2 ASVG
1. Umsatzabhängige Provisionen erhöhen bei Handelsangestellten, die weder Reisende noch Platzvertreter sind, die Sonderzahlungen nicht.
