11.3.1.Nr.5
Pkt. 11 lit. a Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
§ 19d Abs. 5 und 6 AZG
1. Soweit der KollV die Rechtsgrundlage für Sonderzahlungen bildet, sind strittige Fragen hinsichtlich Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchshöhe und Anspruchsdauer durch Interpretation der jeweiligen kollektivvertraglichen Bestimmungen zu lösen, da der KollV in der Ausgestaltung der Sonderzahlungen weitgehend frei ist.

