11.3.1.Nr.8
§ 27 Abs. 2 Z 4 AlVG
§ 24 Abs. 3 NÖ-GVBG
1. Wurde hinsichtlich eines Jubiläumsgeldes in einer Altersteilzeitvereinbarung keine abweichende Vereinbarung getroffen, gebührt es auf Basis des Teilzeitbezuges samt Lohnausgleich.
11.3.1.Nr.8
§ 27 Abs. 2 Z 4 AlVG
§ 24 Abs. 3 NÖ-GVBG
1. Wurde hinsichtlich eines Jubiläumsgeldes in einer Altersteilzeitvereinbarung keine abweichende Vereinbarung getroffen, gebührt es auf Basis des Teilzeitbezuges samt Lohnausgleich.
