11.3.1.Nr.3
Art. XII KollV Rechtsanwaltsangestellte NÖ
1. Sieht ein Kollektivvertrag ganz allgemein eine Aliquotierung der Sonderzahlung(en) vor, wenn der Angestellte während des Jahres ein- oder austritt, fehlt aber eine ausdrückliche Regelung für den Übergang vom Lehrlings- auf das Angestelltenverhältnis während des Jahres, ist auch in diesem Fall zu aliquotieren, also eine Mischberechnung auf Basis der Lehrlingsentschädigung und des Angestelltengehalts für die jeweiligen Zeiten vorzunehmen.

