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Begriff „Bruttowochen-“ oder „Bruttomonatslohn“ - OGH 26.4.2000, 9 ObA 66/00x

2. LfgFebruar 2001

11.3.1.Nr.2

Abschnitt C lit. a Lohnordnung KollV Handelsarbeiter
§ 10 Abs. 3 AZG

1. Zur Ermittlung der Urlaubsbeihilfe für Handelsarbeiter sind im Sinne der bisherigen Rechtsprechung auch Leistungsprämien (hier: „Sammler- und Fuhrparksleistungsprämien“) im Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu berücksichtigen.

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