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OGH 18.5.1999, 8 ObA 173/98v

1. LfgJuni 2000

11.2.3.Nr.1

§ 3 Abs. 1 ArbVG

1. Eine bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrages getroffene Vereinbarung, dass der überkollektivvertragliche Entlohnungsteil auf gesetzliche und/oder kollektivvertragliche Erhöhungen angerechnet werden soll, stellt gesamt betrachtet keinen Verzicht auf die zwingend zu gewährenden Ist-Lohnerhöhungen dar, sondern eine freiwillig Vorweg-Lohnerhöhung, die sich stufenweise in den gesetzlichen Mindestlohn einschleifen soll.

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