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Karenzzeiten Auch vor Inkrafttreten der KollV-Bestimmung liegende? - OGH 18.3.2016, 9 ObA 8/16s

49. LfgOktober 2016

11.1.2.Nr.15

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 8 Abs. 7 OrchKollV

1. Durch die bloße Regelung des Inkrafttretens wird im Allgemeinen nur festgelegt, ab welchem Zeitpunkt der Kollektivvertrag normative Wirkung entfaltet.

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