11.1.2.Nr.16
§ 32 Abs. 4 bzw. 5 BAGS-Kollektivvertrag
1. Eine kollektivvertragliche Regelung wie jene des BAGS-KollV, dass die Vordienstzeiten ab dem der Vorlage folgenden Monatsersten angerechnet werden, regelt den Zeitpunkt, zu dem die Anrechnung der Vordienstzeiten erfolgt.

