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„Praktische Angestelltentätigkeit“ unabhängig von der jeweiligen Branche? - OGH 26.2.2014, 9 ObA 147/13b

43. LfgOktober 2014

11.1.2.Nr.10

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
KollV Handelsangestellte, Pkt. 6 Allg. Teil Gehaltsordnung

1. Als Berufsjahre für die Einstufung in die Gehaltstafel des Kollektivvertrags für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen sind nach Punkt A 6 der Gehaltsordnung als „Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit“ alle Jahre einer praktischen Angestelltentätigkeit, unabhängig von der konkreten Branche, in der die Angestelltentätigkeit ausgeübt wurde, heranzuziehen.

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