11.1.2.Nr.9
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 32 Abs. 4 und 5 BAGS-KollV
1. § 32 Abs. 4 BAGS-KollV (idF bis Ende 2007) ist so auszulegen, dass erst ab dem siebenten Monat der Beschäftigung die höhere, den Vordienstzeiten entsprechende Einstufung zu erfolgen hat.

