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Vordienstzeitenanrechungen - Bedeutung Wartefrist - OGH 3.9.2010, 9 ObA 153/09d

32. LfgFebruar 2011

11.1.2.Nr.9

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 32 Abs. 4 und 5 BAGS-KollV

1. § 32 Abs. 4 BAGS-KollV (idF bis Ende 2007) ist so auszulegen, dass erst ab dem siebenten Monat der Beschäftigung die höhere, den Vordienstzeiten entsprechende Einstufung zu erfolgen hat.

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