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(VGr IIIa oder IIIb) Chem.-techn. Assistentin Besondere Fachkenntnisse? Höheres Entgelt? - OGH 23.10.2025, 9 ObA 29/25t

77. LfgFebruar 2026

11.1.1.Nr.69

§ 50 KollV Universitäten
§ 51 KollV Universitäten
§ 76 Abs. 3 KollV Universitäten

1. Die Überleitung richtet sich wie die Einstufung nach § 50 nach der überwiegend (vorwiegend) ausgeübten Tätigkeit entsprechend der Einreihungskriterien der Verwendungsgruppen des § 51 KV.

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