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Vorzeitenanrechnungen, Zeiten im „öffentlichen“ Dienst - OGH 20.9.2000, 9 ObA 180/00m

3. LfgJuli 2001

11.1.2.Nr.1

KollV Handelsangestellte, Pkt. A 9 Gehaltsordnung

1. Pkt. A 9 der Gehaltsordnung verlangt keine vollkommene Übereinstimmung zwischen einer im öffentlichen Dienst zurückgelegten und der nunmehrigen Tätigkeit.

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