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„Working Holiday Programm“ Ferialarbeitnehmer oder Hilfsarbeiter? - OGH 26.5.2021, 8 ObA 25/21s

65. LfgFebruar 2022

11.1.1.Nr.59

§ 3 Abs. 8 AuslBG
§ 1 Z. 14 AuslBVO
Pkt. VII. LT KollV Bauindustrie und Baugewerbe

1. Nach § 1 Z 14 AuslBVO sind (u.a.) Staatsangehörige von Chile zwischen vollendetem 18. Lebensjahr und 31. Lebensjahr hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, (unter Voraussetzungen der Gegenseitigkeit) vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen.

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