11.1.1.Nr.58
Vertragsschablonen-Dienstordnung FH S
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Liegt der durch Betriebsvereinbarung zustande gekommenen Dienstordnung (FH-DO) keine Ermächtigung in § 97 ArbVG zugrunde, handelt es sich um eine „freie“ Betriebsvereinbarung, deren Wirkungen sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen bestimmen.

