11.1.1.Nr.60
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 915 2. HS ABGB
1. Die von einem betrieblich-kollektiven Feststellungsverfahren betroffenen Arbeitnehmer erwerben aufgrund des über die Feststellungsklage ergehenden Urteils keinen Anspruch und verlieren auch allfällige Ansprüche nicht.

