11.1.1.Nr.56
§ 191a Abs. 2 Z 1 LGBl 2014/151
§ 193 Abs. 4 Stmk L-DBR idF der Dienstrechts-Novelle 2014, LGBl 2014/151
§ 6 ABGB
1. Seinem Wortlaut nach enthält § 191a Abs. 2 Z 1 2. Satz Stmk L-DBR keinen Hinweis darauf, dass die für die Ernennung zum Oberarzt erforderliche achtjährige Erfahrung als Facharzt in einem Dienstverhältnis erworben werden muss bzw. Voraussetzung für die Ernennung zum Oberarzt das Sammeln von besoldungsrechtlich relevanten Vordienstzeiten im Ausmaß von acht Jahren ist.

