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„Bauhilfsarbeiter“ oder „Eisenbieger“? - Unvermögen zum Planlesen - OGH 25.4.2018, 9 ObA 15/18y

55. LfgOktober 2018

11.1.1.Nr.47

KollV Arbeiter Bauindustrie und Baugewerbe

1. Das Unvermögen zum Lesen von Plänen (der Konstruktionszeichnungen) steht einer Einstufung als Eisenbieger zwingend entgegen.

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