11.1.1.Nr.46
§ 49a ff, 49s Abs. 1 Z. 1, Z. 2 VBG 1948
1. Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an.
11.1.1.Nr.46
§ 49a ff, 49s Abs. 1 Z. 1, Z. 2 VBG 1948
1. Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an.
