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Senior-Flugbegleiter - Erfüllen diese auch bloß „fliegende Köche“? - OGH 27.9.2017, 9 ObA 97/17f

53. LfgFebruar 2018

11.1.1.Nr.44

§ 4 dritter Satz AÜG
§ 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG
Pkt 67.2.4. Kollektivvertrag Bord Austrian

1. Als „fliegende Köche“ tätige und nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Österreichischen Hotel- und Gastgewerbe entlohnte Arbeitnehmer erfüllen mangels Vergleichbarkeit der überwiegenden Tätigkeitsmerkmale die Einstufungsvoraussetzungen des AUA-Fluglinien-Kollektivvertrages für Senior-Flugbegleiter nicht.

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