11.1.1.Nr.43
§ 283 Abs. 5 Stmk L-DBR
§ 14 VBG
1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an.
11.1.1.Nr.43
§ 283 Abs. 5 Stmk L-DBR
§ 14 VBG
1. Für die Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die vorwiegend ausgeübte tatsächliche Tätigkeit an.
