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Lehrabschlusserfordernis auch für höherwertige fachliche Arbeiten? - OGH 27.1.2016, 9 ObA 124/15y

48. LfgJuni 2016

11.1.1.Nr.36

§ 6 ABGB
Art. V.A Z 27 und Art. II Lohnvertrag Arbeiter-KollV Bäcker

1. Verrichtet ein Arbeitnehmer vorwiegend die in der Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters, ist er in die Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen, auch wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt.

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