11.1.1.Nr.36
§ 6 ABGB
Art. V.A Z 27 und Art. II Lohnvertrag Arbeiter-KollV Bäcker
1. Verrichtet ein Arbeitnehmer vorwiegend die in der Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters, ist er in die Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen, auch wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt.

