11.1.1.Nr.35
VBO Wien
1. Die Einstufung eines Vertragsbediensteten erfolgt nach den tatsächlich überwiegend geleisteten Diensten.
11.1.1.Nr.35
VBO Wien
1. Die Einstufung eines Vertragsbediensteten erfolgt nach den tatsächlich überwiegend geleisteten Diensten.
