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Vorwiegende Verwendung (Notfallsanitäter) - OGH 28.5.2015, 9 ObA 55/15a

46. LfgOktober 2015

11.1.1.Nr.35

VBO Wien

1. Die Einstufung eines Vertragsbediensteten erfolgt nach den tatsächlich überwiegend geleisteten Diensten.

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