11.1.1.Nr.34
§ 4 Abs. 2 Z 8, Abs. 4 VBG
§ 13 Abs. 3 VBG
§ 15 Abs. 1 VBG
§ 13 Abs. 3 StatutG
1. Mit dem Ausmaß der Beschäftigung des Vertragsbediensteten im befristeten oder unbefristeten Dienstverhältnis hat die Kettendienstvertragsbeschränkung des § 4 Abs. 4 VBG nichts zu tun.

