11.1.1.Nr.31
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 6 Abs 1 und 2 Z 1 KollV Bewachungsgewerbe
1. Während die Gruppe A - Wachdienst sowohl (reine) Wachdiensttätigkeiten als auch sämtliche in der Gruppe B1 aufgezählten Servicetätigkeiten umfasst, listet die höhere Verwendungsgruppe B1 ausschließlich Servicetätigkeiten auf.

