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Portierlogendienste - Wachdienst oder Service und Sicherheitsdienst? - OGH 26.2.2014, 9 ObA 160/13i

42. LfgJuni 2014

11.1.1.Nr.31

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 6 Abs 1 und 2 Z 1 KollV Bewachungsgewerbe

1. Während die Gruppe A - Wachdienst sowohl (reine) Wachdiensttätigkeiten als auch sämtliche in der Gruppe B1 aufgezählten Servicetätigkeiten umfasst, listet die höhere Verwendungsgruppe B1 ausschließlich Servicetätigkeiten auf.

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