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Außendienst Versicherungsvermittlung? - OGH 27.2.2014, 8 ObA 5/14i

43. LfgOktober 2014

11.1.1.Nr.32

KollV Handelsangestellte, Gehaltsordnung
Beschäftigungsgruppen 2 und 3

1. Wird die Außendiensttätigkeit für eine Versicherungsvermittlung grundsätzlich selbständig ausgeführt und werden insbesondere die Gespräche mit den aufgesuchten Kunden allein geführt, ist die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 3 des KollV jedenfalls vertretbar.

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