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Prokuristeneinstufung in der Industrie - OGH 29.9.2010, 9 ObA 18/10b

32. LfgFebruar 2011

11.1.1.Nr.18

Rahmen-KollV Angestellte der Industrie

1. Die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe richtet sich nach der Art der im Einzelfall überwiegend - sei es in zeitlicher Hinsicht oder in Bezug auf die Bedeutung dieser Tätigkeit für den Arbeitgeber - ausgeübten Tätigkeit.

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