vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ferialarbeiter ohne schulrechtliche Praktikumsverpflichtung Gastronomie: Spezieller oder normaler Lohnsatz? - OGH 26.1.2010, 9 ObA 147/09x

30. LfgJuni 2010

11.1.1.Nr.16

§ 1151 ABGB
Pkt. 8 lit. f Arbeiter-KollV Hotellerie und Gastronomie

1. Der KollV für Arbeiter in der Hotellerie und Gastronomie erfasst mit seinem besonderen (niedrigeren) Lohnsatz in Pkt 8 lit. f („Lohnordnung“) nur Arbeitsverhältnis-Praktikannten, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Betriebspraktikum ableisten müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!