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Ferialarbeiter - Zulässige Ausnahme vom Kollektivvertrag? Sonderzahlungen? - OGH 20.8.2008, 9 ObA 66/07g

25. LfgOktober 2008

11.1.1.Nr.11

§ 879 ABGB
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 1 Abs. 3 und 4 KollV (DBO) Privatbahnen

1. „Ferialarbeiter“ sind Personen, die während ihrer Ferien etwas dazuverdienen wollen, somit Schüler und Studenten.

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