11.1.1.Nr.11
§ 879 ABGB
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 1 Abs. 3 und 4 KollV (DBO) Privatbahnen
1. „Ferialarbeiter“ sind Personen, die während ihrer Ferien etwas dazuverdienen wollen, somit Schüler und Studenten.
11.1.1.Nr.11
§ 879 ABGB
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 1 Abs. 3 und 4 KollV (DBO) Privatbahnen
1. „Ferialarbeiter“ sind Personen, die während ihrer Ferien etwas dazuverdienen wollen, somit Schüler und Studenten.
