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Spezielle Tätigkeiten: Welche? Zeitliches Überwiegen? - OGH 16.6.2008, 8 ObA 19/08i

25. LfgOktober 2008

11.1.1.Nr.10

§ 15 IT-KollV

1. Die Beurteilung der Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten setzt konkrete Tatsachenfeststellungen zu den ausgeübten Tätigkeiten voraus.

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